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Whistleblower
Wenn Mitarbeitende Verstöße melden

Missstände in Unternehmen oder Organisationen decken oft Personen auf, die damit bei ihrer Arbeit in Berührung kommen. Sie laufen Gefahr, aufgrund ihrer Meldung abgestraft zu werden. Die EU-Whistleblower-Richtlinie, die bald in nationales Recht umgesetzt werden muss, soll dem entgegenwirken.
// Praktische Tipps zur Vorbereitung in Ihrem Unternehmen
- Anwendungsbereich prüfen: Prüfen Sie bereits frühzeitig – anhand der Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer –, ob und wann die Bestimmungen der Whistleblower-Richtlinie auf Sie Anwendung finden.
- Vorbereitung eines Hinweisgebersystems: Erstellen Sie unter Berücksichtigung der Richtlinie einen Anforderungskatalog an Ihr Whistleblower-System, das sich an den praktischen Gegebenheiten und Situationen in Ihrem Unternehmen ausrichtet. Überlegen Sie sich hierfür auch ein Ablaufdiagramm für den Umgang mit Meldungen und verteilen Sie die Zuständigkeiten für die Bearbeitung.
- Technische Vorbereitung: Prüfen Sie, ob und wie Ihr Hinweisgebersystem mit den bestehenden (EDV-)Systemen umsetzbar ist. Beachten Sie dabei auch den Datenschutz (beispielsweise durch entsprechende Berechtigungskonzepte).
- Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat: Binden Sie auch den Betriebsrat möglichst frühzeitig ein, zumal es unter Umständen auch erforderlich ist, Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

// Autor
Marco Riegler
Partner, Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte

// Autorin
Katharina Regitnig
Rechtsanwältin, Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte
Dieser Artikel stammt aus der Fachzeitschrift personal manager Ausgabe 6/21 mit dem Schwerpunktthema: Recruiting | passgenau, agil & teamorientiert. Den gesamten Artikel lesen Sie im Premium-Abonnement.