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agb
1. Maßgeblich für die Aufträge sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe unten), die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge, auch einzelne Anzeigen innerhalb eines Rahmenvertrages nach freiem Ermessen abzulehnen. 2. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden. Generell bleibt es dem Verlag vorbehalten von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurück zu treten. 3. Dem Ausschluß von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsätzlich nicht entsprochen werden. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort "Anzeige" kenntlich gemacht. 4. Die Anzeige wird zugelassen, sofern ihr Inhalt dem Gesamtrahmen und der Konzeption der Fachzeitschrift entspricht. Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Verträgen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Werbetreibenden geschlossen. Nach der Zulassung durch den Verlag bleiben die Buchung und die Verpflichtung zur Zahlung der Anzeigenpreise rechtsverbindlich, auch wenn die Druckunterlagen nicht rechtzeitig dem Verlag vorliegen. Der Verlag ist berechtigt, die Zulassung zu wiederufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 5. Bis zur Zulassung des Verlages ist ein Rücktritt möglich. Die Rücktrittsgebühr beträgt EUR 500 + MwSt. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Reduzierung des Anzeigenvolumens nicht möglich. Die kompletten Anzeigenkosten sind zu zahlen. Verzichtet der Werbetreibende gleichwohl darauf, die von ihm gebuchte Werbefläche zu belegen, so hat er - wenn er nicht nachweist, dass dem Verlag ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist - den gesamten Betrag zu zahlen, sofern die Werbefläche nicht anderwertig verkauft werden kann, 40 % der Werbekosten, wenn die Werbefläche anderwertig verkauft werden kann. Den Austausch von Werbefläche durch redaktionelle Beiträge, zur Wahrung des Gesamtbildes entbindet den Werbetreibenden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Der Rücktritt des Werbetreibenden bzw. der Verzicht auf die gebuchte Werbefläche wird erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung beim Verlag wirksam. 6. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesendet. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fernmündlich veranlaßten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlages genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. 7. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu zahlen. Bei späterer Anlieferung der Druckunterlagen werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass die Anzeigen gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die Rechte Dritter nicht verletzen.
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